Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung, je nach Bundesland auch bestätigte Übersetzung genannt, ist eine Übersetzung, die von Übersetzer:innen übersetzt und beglaubigt bzw. bestätigt wird, die in Deutschland von einem Landgericht ermächtigt/beeidigt/vereidigt/öffentlich bestellt wurden.
Eine Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von einer/einer solchen Übersetzer:in durch einen Beglaubigungsvermerk mit Unterschrift und Stempel bescheinigt wird.

Je nachdem, in welchem Bundesland ein:e Übersetzer:in gerichtlich anerkannt ist, ist sie/er ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt oder vereidigt. Diese Bezeichnungen beschreiben alle dieselbe Qualifikation, nämlich, dass diese:r Übersetzer:in dazu befugt ist, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung Ihres Dokuments bzw. Ihrer Urkunden zu bescheinigen, und diese somit von Behörden, Ämtern, Universitäten und anderen Stellen in Deutschland und im Ausland offiziell anerkannt werden.

Einige Länder verlangen eine Apostille oder Legalisierung der beglaubigten Übersetzung. Bitte erkundigen Sie sich bei der Institution, bei der Sie Ihre Übersetzung einreichen müssen, ob Sie diese benötigen.

Haben Sie Fragen oder Zweifel, dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne und stehe Ihnen mit meiner jahrelangen Erfahrung und Expertise auf Ihrem Weg durch die deutsche Bürokratie zur Seite.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Ein Dokument aus einem anderen Land in einer anderen Sprache muss ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden, wenn Sie beispielsweise einen Aufenthaltstitel beantragen, die Geburt Ihres Neugeboren beim Standesamt anmelden, Sie in Deutschland heiraten möchten, Sie den Anerkennungsprozess ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland gemäß Anerkennungsgesetz des Bundes durchlaufen, Sie sich bei einer Universität einschreiben wollen oder die Unterstützung des Jobcenters in Anspruch nehmen.

Die Liste der Szenarien, in denen eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, ist lang. Als Spezialistin für beglaubigte Übersetzungen unterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Anliegen mit meiner langjährigen Erfahrung als Urkundenübersetzerin. Damit der Prozess Ihrer Übersetzung schnell und reibungslos verläuft, nehmen Sie gerne noch heute Kontakt zu mir auf.

Ablauf – Wie gebe ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag?

Damit auch Sie Ihre beglaubigte Übersetzung schnellstmöglich in den Händen halten, wird im Folgenden der Ablauf erläutert.

In Kürze:
Dokument zusenden – Angebot erhalten – Zahlung per Vorkasse leisten – Scan per E-Mail erhalten – Freigabe erteilen – beglaubigte Übersetzung(en) inkl. Rechnung per Post erhalten

Die Auftragsabwicklung ist komplett digital und kontaktlos möglich


Ausführlicher Ablauf: Hier sind wichtige Informationen für Sie enthalten.
Es wird empfohlen, diese unbedingt vollständig zu lesen!

Schritt 1:
Ich benötige Ihr Dokument oder Ihre Urkunde als Scan im PDF-Format.
Dies ist unbedingt erforderlich, da ich Ihnen nur ein Angebot zusenden kann, wenn ich Ihr Dokument gesehen habe. Grobe Schätzungen sind in der Regel nicht möglich.
Gerne können Sie mir Ihr Dokument oder Ihre Urkunde aus Datenschutzgründen zur Angebotserstellung auch geschwärzt zu senden.
Wenn Sie keinen Scanner zur Hand haben, nutzen Sie doch eine Scanner-App auf Ihrem Smartphone oder senden Sie mir Jpeg-Dateien in guter Qualität zu. Das Wichtigste dabei ist, dass der Text vollständig zu sehen, gut lesbar und an den Rändern nicht abgeschnitten ist.
Beachten Sie dabei, dass Anmerkungen, Stempel, Siegel, Randvermerke, Wappen, Embleme, handschriftlicher Text u.ä. sowohl auf der Vorderseite als auch auf Rückseite übersetzt oder angemerkt.

Informieren Sie sich bitte im Voraus, ob die Behörde, bei der Sie die Übersetzung einreichen wollen, besondere Anforderungen stellt – z. B., dass mir zur Übersetzung das Original vorliegen muss.
Wenn Sie mehrere Ausfertigungen Ihrer Übersetzung benötigen oder Sie Ihre Übersetzung schon gestern brauchten, dann fügen Sie diese Informationen bitte unbedingt Ihrer Anfrage bei. Im Rahmen des Möglichen versuche ich, Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Schritt 2: Sie erhalten Ihren Kostenvoranschlag einschließlich Bearbeitungszeit und weiterer wichtiger Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Übersetzung schnell und unkompliziert in Auftrag zu geben.

Schritt 3: Nachdem Sie Ihr Angebot bestätigt haben, tätigen die Zahlung des Gesamtbetrags unter Angabe Ihres Namens im Verwendungszweck ganz unkompliziert per Banküberweisung oder Wise.

Schritt 4: Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, übersetze und beglaubige ich Ihr Dokument. Im Beglaubigungsvermerk bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit meiner Unterschrift und meinem Stempel. Anschließend erhalten Sie einen Scan zur Freigabe. Hier haben Sie die Möglichkeit, Anmerkungen zu machen oder Fragen zur Übersetzung zu stellen.

Schritt 5: Im letzten Schritt verbinde ich Ihre Übersetzung unzertrennlich (zumindest nicht ohne das Dokument zu beschädigen) mit einer Kopie des Ausgangsdokuments und sende sie Ihnen per Post (Standardversand) zu.
Gerne versende ich Ihre Urkunde gegen Aufpreis per Einschreiben. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Sendung versichert ist und nachverfolgt werden kann.

Geben Sie die Übersetzung Ihrer Urkunden in die vertrauensvollen Hände einer Expertin. Senden Sie mir Ihre Unterlagen und erhalten Sie noch heute Ihr individuelles Angebot.

Was ist eine Apostille? Holen Sie diese für mich ein?

Die Apostille dient dazu, die Eigenschaft und die Unterschrift der ermächtigten Übersetzerin/des Übersetzers oder die Echtheit einer Urkunde zu bestätigen, und ist ein vereinfachtes Verfahren der Legalisation.
Sie benötigen ggf. eine Apostille, wenn Sie eine Urkunde, wie z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurteil, Vollmacht, Gerichtsurteil oder Diplom, Bachelor- oder Master-Abschluss in einem anderen Land verwenden wollen. Ohne Apostille werden solche Dokumente im Ausland eventuell nicht offiziell anerkannt. Erfragen Sie bitte im Voraus bei der Einrichtung, für die Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, ob in Ihrem Fall eine Apostille erforderlich ist.

Eine Apostille holen Sie beim Landgericht Berlin ein: https://service.berlin.de/dienstleistung/327408/standort/327645/

Was ist eine Legalisation?

Auch die Legalisation bestätigt die Echtheit einer Urkunde bzw. der Unterschrift sowie die Befugnis der ausstellenden Person.
Ob Sie für Ihre Urkunde eine Haager-Apostille oder eine Legalisierung benötigen oder ob die Bestätigung der Echtheit aufgrund völkerrechtlicher Verträge entfällt, erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Werden in Deutschland beglaubigte Übersetzungen im Ausland akzeptiert?

In der Regel werden von mir beglaubigte Übersetzungen im Ausland ohne Probleme akzeptiert und anerkannt. Bitte gehen Sie jedoch immer auf Nummer sicher und erfragen unbedingt vorher bei der ausländischen Stelle oder Behörde, welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Muss die Originalurkunde beispielsweise zuvor legalisiert werden? Oder sind in den Beglaubigungsvermerk bestimmte Informationen aufzunehmen?
Klären Sie dies vorher ab, ersparen Sie sich im Nachgang ggf. viel Zeit und u. U. hohe Kosten.

Muss zur Übersetzung das Original vorliegen oder reicht eine Kopie?

Originale müssen mir nur vorgelegt werden, wenn die Behörde, Uni oder Stelle, für die Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, dies verlangt. Bitte erfragen Sie zur Sicherheit immer, ob die Übersetzung vom Original zu erfolgen hat.

Kann ich einfach in Ihrem Büro vorbeikommen?

Sie benötigen immer einen Termin. Rufen Sie mich dazu bitte an oder senden Sie mir eine E-Mail.
Kommen Sie bitte NIEMALS OHNE TERMIN vorbei.

Im Übrigen kann Ihr Übersetzungsauftrag ganz bequem online und per Post, ohne persönlichen Kontakt, abgewickelt werden. Weitere Infos dazu finden Sie oben im Abschnitt „Ablauf – Wie gebe ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag?“

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Ich muss Originaldokumente oder Kopien beglaubigen. Machen Sie das?

Nein. Als von Landgericht ermächtigte Übersetzerin bin ich dazu befugt, Urkunden und Dokumente zu übersetzen und die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner angefertigten Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift zu bestätigen.

Je nachdem, welche Art der Beglaubigung eines Originaldokuments oder einer Kopie Sie benötigen, müssen Sie sich ggf. an einen Notar, an ein zuständiges Amt oder eine andere Behörde wenden.

Ich brauche eine beglaubigte Übersetzung vom Englischen ins Spanische/vom Spanischen ins Englische. Können Sie das übernehmen?

Da ich von einem deutschen Gericht ermächtigt bin und die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, muss die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche und anschließend vom Deutschen ins Spanische bzw. vom Spanischen ins Deutsche und dann ins Englische erfolgen.

Die Übersetzung von einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache ist ohne den Umweg über Deutsch nicht möglich. Dadurch entstehen zum einen höhere Kosten, da zwei Übersetzungen angefertigt werden müssen, und zum anderen ist es fraglich, ob eine Übersetzung der Übersetzung von den entsprechenden Behörden im Ausland akzeptiert wird.

Informieren Sie sich bitte zu Sicherheit immer bei der Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen wollen, welche Anforderungen erfüllen sein müssen.

Für einen Antrag auf ein Visum in einem englischsprachigen Land sollen auf der beglaubigten Übersetzung folgende Angaben gemacht werden: Date of translation, translator’s name and signature , translator’s contact details and confirmation from the translator that it is an accurate translation. Geht das?

Ja! In meinem englischen Beglaubigungsvermerk sind alle oben genannten Angaben enthalten.

Pascale Thiede

Diplom-Übersetzerin
für die englische, spanische & deutsche Sprache

Ermächtigt von den Landgerichten Berlin und Frankfurt am Main zur Durchführung von beglaubigten Übersetzungen

 

Sie möchten ein Angebot für Ihre Urkunde einholen? Ihre Dokumente von mir als ermächtigte Übersetzerin übersetzen und beglaubigen lassen? Die Übersetzung eines Fachtextes für Ihre Unternehmen in Auftrag geben? Oder Ihr Übersetzungsanliegen mit mir besprechen?

Über dieses Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mir eine Nachricht mit Ihrer Anfrage und Ihren Fragen zu schreiben. Die gewünschte Antwort lässt nicht lange auf sich warten, da ich Nachrichten schnellstmöglich und zeitnah beantworte. Bitte laden Sie Ihre Datei(en) hoch, da ich für die Erstellung Ihres individuellen Angebots Ihre Unterlagen sichten muss.

Darüber hinaus können Sie mich zu jeder Zeit innerhalb der Geschäftszeiten (Mo bis Fr von 8:00 – 18:30 Uhr) anrufen, den Rückruf- und Whatsapp-Service nutzen oder mir eine E-Mail senden.

Sie warten noch auf Ihren Kostenvoranschlag? Bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, da E-Mails manchmal nicht im Posteingang ankommen.

Persönliche Termine sind NUR nach Absprache möglich.
Bitte kommen Sie niemals OHNE TERMIN.

Die Abwicklung Ihrer Übersetzung kann im Übrigen problemlos online, ohne persönlichen Kontakt, erfolgen. Erfahren Sie mehr über den Ablauf in den FAQ.

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