Beglaubigte Übersetzungen
Englisch, Spanisch & Deutsch
Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten
seit 2009
Als vom Landgerichten Berlin für die Berliner Gerichte und Notare und vom Landgericht Frankfurt am Main allgemein ermächtigte Übersetzerin für die Sprachen Englisch, Spanisch und Deutsch bin ich befugt, fremdsprachliche Urkunden, Dokumente und Unterlagen zu übersetzen und meine Übersetzungen zu beglaubigen/bestätigen, d. h. mit meinem Stempel und meiner Unterschrift zu versehen, sodass diese offiziell anerkannt werden. Auf diese Weise unterstütze ich Menschen, bürokratische Hürden bei verschiedenen öffentlichen Stellen, wie Behörden, Ämtern, Gerichten, Bildungseinrichtungen, Universitäten oder dem Jobcenter, erfolgreich zu überwinden.
Häufig von mir übersetzte Dokumente und Urkunden
Abiturzeugnis
Approbation
Arbeitszeugnis
Ärztliches Attest
Aufenthaltstitel
Ausweis
B
Bachelor-Urkunde
C
COVID-Testergebnis
D
Diplom
E
Ehefähigkeitszeugnis
Einbürgerungszusicherung
Einkommensteuerbescheid
Einnahmenüberschuss-rechnung (EÜR)
Empfehlungsschreiben
F
Führerschein
G
Geburtsurkunde
Gehaltsabrechnung
Gerichtsurteil
Gewerbesteuererklärung
H
Handelsregisterauszug
K
Kontoauszug
L
Ledigkeitsbescheinigung
Lohnabrechnung
M
Master-Urkunde
Meldebestätigung
Mietvertrag
P
Polizeiliches Führungszeugnis
R
Rechnung
Reisepass
Schulzeugnis
Sterbeurkunde
Steuerunterlagen
U
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Universitätszeugnisse von Absolventen u. a. aus den Bereichen Medizin, IT, Technik
V
Versichertenkarte
Vertrag
Verzichtserklärung
Vollmachten u.v.m.
Im Folgenden ein Auszug:
Afghanistan
Argentinien
Australien
B
Bangladesch
Bolivien
C
China
Chile
Costa Rica
D
Deutschland
E
Ecuador
England
Ghana
Griechenland
H
Hongkong
Honduras
I
Indien
Irland
Israel
J
Jamaika
K
Kanada
Kenia
Kuba
M
Malaysia
Mexiko
N
Neuseeland
Nicaragua
Nigeria
P
Panama
Pakistan
Paraguay
Peru
Philippinen
Schottland
Schweden
Singapur
Somalia
Spanien
Sri Lanka
Südafrika
U
Ungarn
Uganda
Uruguay
USA
UK
V
Venezuela
Ablauf – So geben Sie Ihre Übersetzung in Auftrag
Im Folgenden erläutere ich Ihnen den Ablauf, damit Sie Ihre Übersetzungen unkompliziert auf den Weg bringen können.
INFO: Die Abwicklung kann komplett digital und kontaktlos erfolgen.
Schritt 1:
Sie senden mir Ihr Dokument oder Ihre Urkunde als Scan im PDF-Format zu.
Steht Ihnen kein Scanner zur Verfügung, können Sie eine Scanner-App auf Ihrem Smartphone nutzen. Jpg-Dateien in guter Qualität sind ebenfalls möglich.
Das Wichtigste ist, dass der Text lesbar und nicht abgeschnitten ist. Auch Anmerkungen, Stempel, Siegel, Unterschriften, Randvermerke u. ä. sowohl auf der Vorderseite als auch auf Rückseite müssen übersetzt bzw. angemerkt werden.
In Ihrer E-Mail oder Ihrer Nachricht über das Kontaktformular haben Sie des Weiteren die Möglichkeit, mir die besonderen Anweisungen bzw. Anforderungen der Behörde mitzuteilen, bei der Sie die Übersetzung einreichen wollen.
Benötigen Sie vielleicht mehrere Ausfertigungen Ihrer Übersetzung oder ist Eile geboten?
Fügen Sie alle wichtigen Informationen Ihrer E-Mail, WhatsApp– oder Kontaktformular-Nachricht bei.
Im Übrigen ist die digitale Zusendung Ihrer Urkunde bzw. Ihres Dokuments zwingend erforderlich, um Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können. Die Nennung eines ungefähren Preises ist in der Regel nicht möglich.
Schritt 2:
Ich sichte und analysiere Ihr Dokument und sende Ihnen einen Kostenvoranschlag einschließlich Bearbeitungszeit und weiterer wichtiger Informationen zu, die Sie benötigen, um Ihre Übersetzung schnell und unkompliziert in Auftrag zu geben.
Schritt 3:
Sie bestätigen mein Angebot und nehmen die Zahlung des Gesamtbetrags unter Angabe Ihres Namens im Verwendungszweck ganz unkompliziert per Überweisung oder Wise vor.
Schritt 4:
Nach Eingang Ihrer Zahlung übersetze und beglaubige ich Ihr Dokument, d. h. ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit meiner Unterschrift und meinem Stempel. Im Anschluss erhalten Sie eine digitale Kopie, also einen Scan. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Anmerkungen zur Übersetzung machen oder Fragen zu stellen, bevor Sie mir Ihre Freigabe erteilen.
Schritt 5:
Die fertige Übersetzung erhalten Sie per Standardversand als Großbrief mit der Deutschen Post. Der versicherte Versand per Einschreiben einschließlich Sendungsverfolgung ist auf Wunsch gegen Aufpreis ebenfalls möglich.
Sie möchten nun, die Kosten für Ihre Dokumente in Erfahrung bringen? Oder haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, mich anzurufen, mir eine E-Mail zu senden oder mir Ihr Anliegen über das nachstehende Kontaktformular mitzuteilen. Ich freue mich, Sie mit meiner langjährigen Erfahrung zu unterstützen und Ihnen Ihren persönlichen Weg durch die deutsche Bürokratie zu erleichtern.
Häufig gestellte Fragen zu Urkundenübersetzungen
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Die beglaubigte Übersetzung eines fremdsprachlichen Dokuments ins Deutsche benötigen Sie beispielsweise, um Ihr Baby nach der Geburt beim Standesamt anzumelden, wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, Sie den Anerkennungsprozess ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland gemäß Anerkennungsgesetz des Bundes durchlaufen, Sie sich bei einer Universität bewerben wollen oder die Unterstützung des Jobcenters in Anspruch nehmen. Es gibt zahlreiche weitere Szenarien, in denen eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Anliegen mit meiner langjährigen Erfahrung als Urkundenübersetzerin. Damit der Prozess Ihrer Übersetzung schnell und reibungslos verläuft, nehmen Sie gerne noch heute Kontakt zu mir auf.
Sind Ihre Übersetzungen notariell beglaubigt?
In Deutschland werden Übersetzungen nicht notariell beglaubigt, sondern von gerichtlich ermächtigten Übersetzer:innen wie mir angefertigt. Einen Notar benötigen Sie daher in diesem Fall nicht.
Wird die von Ihnen beglaubigte Übersetzung überall anerkannt?
Meine beglaubigten Übersetzungen werden deutschlandweit anerkannt, d. h. unabhängig davon, in welchem deutschen Bundesland Sie sich befinden, wird eine von mir beglaubigte Übersetzung von Behörden akzeptiert. Gemäß § 142 Abs. 3 ZPO bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung Ihres Dokuments in einem Beglaubigungsvermerk unter Angabe von Ort und Datum und versehe diese mit meinem Stempel und meiner Unterschrift.
Auch im Ausland werden von mir angefertigte Übersetzungen akzeptiert. In einigen Ländern muss die von mir angefertigte beglaubigte Übersetzungen durch das Landgericht Berlin bestätigt werden. Je nach Land muss die Übersetzung mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Landgerichts Berlin.
Da ich auch vom Landgericht Frankfurt am Main zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ermächtigt bin, kann ich Ihre Übersetzung mit diesem Stempel versehen. Sollten Sie dies bevorzugen, geben Sie mir bei Auftragserteilung bitte Bescheid.
Haben Sie noch Fragen? In den FAQ finden Sie Antworten. Oder rufen Sie mich gerne an, senden Sie mir eine E-Mail, nutzen das nachstehende Kontaktformular oder den Rückruf- und WhatsApp-Service. Ich freue mich auf Ihren Kontakt!
Pascale Thiede
Diplom-Übersetzerin
für die englische, spanische & deutsche Sprache
Ermächtigt von den Landgerichten Berlin und Frankfurt am Main zur Durchführung von beglaubigten Übersetzungen
Sie möchten ein Angebot für Ihre Urkunde einholen? Ihre Dokumente von mir als ermächtigte Übersetzerin übersetzen und beglaubigen lassen? Die Übersetzung eines Fachtextes für Ihre Unternehmen in Auftrag geben? Oder Ihr Übersetzungsanliegen mit mir besprechen?
Über dieses Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mir eine Nachricht mit Ihrer Anfrage und Ihren Fragen zu schreiben. Die gewünschte Antwort lässt nicht lange auf sich warten, da ich Nachrichten schnellstmöglich und zeitnah beantworte. Bitte laden Sie Ihre Datei(en) hoch, da ich für die Erstellung Ihres individuellen Angebots Ihre Unterlagen sichten muss.
Darüber hinaus können Sie mich zu jeder Zeit innerhalb der Geschäftszeiten (Mo bis Fr von 8:00 – 18:30 Uhr) anrufen, den Rückruf- und Whatsapp-Service nutzen oder mir eine E-Mail senden.
Sie warten noch auf Ihren Kostenvoranschlag? Bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, da E-Mails manchmal nicht im Posteingang ankommen.
Persönliche Termine sind NUR nach Absprache möglich.
Bitte kommen Sie niemals OHNE TERMIN.
Die Abwicklung Ihrer Übersetzung kann im Übrigen problemlos online, ohne persönlichen Kontakt, erfolgen. Erfahren Sie mehr über den Ablauf in den FAQ.
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ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag bis Freitag: 8:30 bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage: geschlossen